Datenklau: Millionen Menschen sollten Konto prüfen




Datenklau: Millionen Menschen sollten Konto prüfen

Beitragvon anonym » So 14. Dez 2008, 06:13

Datenklau: Millionen Menschen sollten Konto prüfen
Datenklau, die Nächste: Auf dem Schwarzmarkt sind nach Angaben der "Wirtschaftswoche" die Daten von rund 21 Millionen Bundesbürgern aufgetaucht - inklusive Kontoverbindungen. Schlimmstenfalls muss also jeder vierte deutsche Haushalt damit rechnen, dass ihm illegal Geld vom Konto abgebucht wird.

Wie das Magazin berichtet, wurden Journalisten die Daten der 21 Millionen Bundesbürgern angeboten. Eine Muster-CD mit 1,2 Millionen Kundendaten habe etliche persönliche Angaben wie Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl enthalten - genug, um damit enormen Schaden anzurichten. Denn wer Name, Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl eines Menschen hat, kann problemlos von dessen Konto Geld abbuchen lassen - auch ohne Einzugsermächtigung. Auch könnte unter dessen Namen online eingekauft werden.

Die Journalisten der "Wirtschaftswoche" übergaben die brisante CD am Donnerstag der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Jetzt laufen die Ermittlungen, woher die Daten stammen. Dem Vorab-Bericht zufolge führten erste Spuren zu kleineren Call-Centern. Dort hätten möglicherweise Mitarbeiter oder auch die Betreiber selbst die Daten gesammelt und illegal weiterverkauft.

Nähere Angaben, welche Bundesbürger konkret von dem neuen Daten-Skandal betroffen sind, machten Medien und Nachrichtenagenturen zunächst nicht. Ebenso blieb unklar, ob und welche Call-Center unter Verdacht stehen.
Schutz gegen den Missbrauch von Kontodaten

Solange unklar ist, wer von dem Daten-Diebstahl betroffen ist, sollte jeder Kontobesitzer aufpassen:

* Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.
* Wenn Sie auf Ihrem Konto Abbuchungen entdecken, die nicht von Ihnen genehmigt oder veranlasst wurden, informieren Sie sofort Ihre Bank und widersprechen Sie der Abbuchung.
* Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Widerspruch gegen unberechtigte Abbuchungen können Sie übrigens immer einlegen. Die leider immer wieder - auch in den Medien - verbreitete Behauptung, man könne nur sechs Wochen lang Widerspruch einlegen, ist falsch. Bereits am 6. Juni 2000 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 258/99), dass unberechtigte Lastschriften auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widerrufen werden können.
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