Arbeitszeugniss




Arbeitszeugniss

Beitragvon $Miller » Do 3. Dez 2009, 10:17

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Bei einer Beschäftigung hat man das REcht sich ein Arbetszeugniss ausstellen zu lasse.
Rechtliche Verjährungsfrist gesehen bis drei Jahre nach der Ausstellung.
Hier wird unterschieden:
einfaches Arbeitszeugniss Qualifizirendes Zeugniss
-keine Angaben über Führung und Leistung. -Leistungsbeurteilung
-aufgeführt werden Personalien und Dauer der -Sozialkompetenzen
Beschäftigung. -Führungsbeurteilung
-Die auf gaben werden genannt. -Verhaltensbeurteilung


Quali:
a) Einführung:
"Herr X hat am... in unserem Unternehmen"
c)Stellenbeschreibung der letzten Tätigkeit
-Kommisionieren
-Verpacken
-Inventur
d) Leistungsbeurteilung mit Angaben
"umfassend eingearbeitet"
-Arbeitsbereitschaft
-qualifizirender innoativer Mitarbeiter
-Wissen und Weiterbildung
Arbeitsweise (Effizient, umsatz, Leistungsorentiert)
-Arbeitserfolge

ein qualifirendes Zeugniss bevorzugen wir im allgemeinen.
im Allgemeinen zu sagen, je Kürzer und allgemeiner Gehalten, desto schlechter.
Leistungszusammenfassung
"Herr X erledigte die Aufgabengebiete..."
Aufbau:
e) persönliches soziales Verhalten
"Das Verhalten gegenüber Kunden..."
f) Schlussformelierung mit Angaben von Gründen für Beendigung
Dankes, Bedankes, un Zukunftsformel (ierung)

WEnn das Arbeitszeugniss durchweg sehr gut ist, könnte man es verstehen, das der Arbeitnehmer "weggelobt wurde"
Fälligkeit
-Arbeitszeugnisse ist am letzten Tag der Beschäftigung fällig
-kann aber bei Kündigung oder Eigenkündigung vorläufiges Arbeitszeugniss verlangen (z.B. läuft der Arbeitsvertrag noch 6 Wochen)
- bei befristeteten Verträgen vor Ablauf der Befristung.
GRünde für ein "Zwischenzeugniss"
WEnn das Arbeitsverhältniss nicht beendet ist, aber ein trifftiger Grund vorliegt, kann ein Zwischenzeugniss verlangt werden.
Chef steht in der "Fürsorgepflicht" neuer Chef, Führungswechsel, Firma verkauft, Insolventsverwalter, ERziehungsurlaub und Mutterschutz,
Beförderung und Versetzung, Zivil-Bundeswehr

REchtsgrundsätze
-Wahrheitspflicht
Arbeitszeugniss muss wahr sein und alle wesentliche Tatsachen enthalten.
schlechter als ne "drei" darf der Arbeitgeber nicht ausstellen. Beweispflicht vor GEricht.
Besser als ne drei zu bekommen, liegt die BEweispflicht vor GEricht beim Arbeitnehmer.
Arbeitgeber ist nicht zur schonugslosen Offenbarung aller ungünstigen Vorkommnisse verpflichtet
Negative Beurteilungen sind nur dann zulässig "wenn sie für die gesamte Dauer der Beschäftigung charaktersiert werden.

Wohlwollen
DAs Zeugniss muss Wohlwohlend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerecht erschweren.
Wohlwollen ist der Maßstab. Wohlwollen ergibt sich aus der Fürsorgepflicht.

Was nicht im AZ stehen darf:
-Vorkommnisse im Privatleben
-BEtriebsrattätigkeiten
-Schwangerschaft/Mutterschutz
-Partei / Gewerkschaftsmitgliedschaft
-Nebentätigkeit
-Gesundheitszustand
-Straftaten

Formeln für gute bis sehr gute Benotungen:
-etwas längeres Arbeitszeugniss
-Wörter wie stets und unserer vollsten Zufriedenheit
- alles Gute und viel ERfolg


Eine Musterformelierung für ein sehr gutes Arbeitszeugniss:

Zeugniss
Frau Muster Eva, geb. Schneider, geb. am 22.11.1986, war in der Zeit vom 02.04.08 bis 24.11.2009 als Aushilfe beschäftigt.
Sie hat unseren ERwartungen in jeder Hinsicht und bester WEise entsprochen. Zu Ihren Aufgabengebieten gehörten alle betrieblichen Anwendungen.
Alle übertragenden Aufgaben erledigte Sie stets zu unseren vollsten Zufriedenheit. Sie war immer hochmotiviert, entwickelte jederzeit Eigeninitative
und überzeugte durch ihre große Leistungsbereitschaft. Effizente und Leistungsorentierte Umsatzgewinne, das VErhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und GEschäftskunden war in
jededr Hinsicht vorbildlich. Sie arbeitete stets mit größter Sorgfalt und GEnauigkeit.

Auf eigenen Wunsch verlässt Frau Eva unser Unternehmen. Wir bedauern das Ausscheiden von Frau Eva sehr. Mit Ihr verlieren wir eine ausgezeichnete Fachkraft.
Wir danken Frau Eva für die hervorragende Arbeit in unserem Unternehmen und wünschen Ihr für Ihren weiteren BErufs- und Lebensweg
alles gute und weiterhin viel ERfolg.

auf die codes sollte man achten, sie sind negativ:

Wichtige Standardphrasen:
Formulierung 1:
Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.
= Sie war zwar möglicherweise fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.
Formulierung 2:
Er machte sich stets mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.
= Er war zwar sehr eifrig, aber sein Erfolg ließ zu wünschen übrig.
Formulierung 3:
Sie hatte/zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit.
= Sie leistete keine gute Arbeit.
Formulierung 4:
Er war stets (nach Kräften) bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu
erledigen.
= Mühe allein genügt nicht - Erfolge müssen her, und die hat er nicht gebracht.
Formulierung 5:
Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt.
= Sie erledigte wirklich nur die Aufgaben, die man ihr explizit auferlegte. Ansonsten
blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.
Formulierung 6:
Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.
= Sie war zwar pflichtbewusst, es mangelte ihr jedoch an Initiative.
Formulierung 7:
Er arbeitete mit größter Genauigkeit.
= Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Pedant.
Formulierung 8:
Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren.
= Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.
Formulierung 9:
Die angebotenen Leistungen lagen stets im Bereich seiner Fähigkeiten.
= Seine Fähigkeiten waren sehr schlecht, weshalb er dem Unternehmen nichts
brachte.
Formulierung 10:
Sie hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.
= Ihre Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.
Formulierung 11:
Sie zeigte sich den Belastungen gewachsen.
= Sie war nicht besonders, allenfalls ausreichend belastbar.
Formulierung 12:
Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.
= Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keine Autorität.
Formulierung 13:
Sie koordinierte die Arbeit ihrer Mitarbeiter und gab klare Anweisungen.
= Sie beschränkte sich auf Anweisen und Delegieren.
Formulierung 14:
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.
= Er hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten, weil diese im Satz erst nach den Kollegen
erwähnt werden.
Formulierung 15:
Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.
= Er beging Diebstahl und/oder schwere andere schwere Unkorrektheiten.
Formulierung 16:
Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
= Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.
Formulierung 17:
Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit.
= Er war immer sehr vorlaut.
Formulierung 18:
Durch ihre Geselligkeit/ihre gesellige Art trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas
bei.
= Sie neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
Formulierung 19:
Für die Belange der Belegschaft bewies er stets (großes) Einfühlungsvermögen.
= Er flirtete heftig und war ständig auf der Suche nach Sexualkontakten.
Formulierung 20:
Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.
= Sie war homosexuell bzw. lesbisch.
Formulierung 21:
Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner.
= Bildung hin oder her – er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche im
Dienst.
Formulierung 22:
Sie trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für
die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein.
= Sie war im Betriebsrat tätig bzw. sie hat sich gewerkschaftlich betätigt.
Formulierung 23:
Seine Auffassungen wusste er intensiv zu vertreten.
= Er besaß ein übersteigertes Selbstbewusstsein.
Formulierung 24:
Sie zeichnete sich insbesondere dadurch aus, dass sie viele Verbesserungsvorschläge
zur Arbeitserleichterung machte.
= Die Vorschläge waren aber nicht erfolgreich, denn von einer Umsetzung ist hier
nicht die Rede.
Formulierung 25:
Er setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein.
= Seine Leistungen waren aber dennoch unzureichend.
Formulierung 26:
Sie verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.
= Sie überspielte geringes Fachwissen mit einer großen Klappe.
Formulierung 27:
Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben
herangegangen ist.
= Ihm fehlte die fachliche Qualifikation.
Formulierung 28:
Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber war sie durch seine aufrichtige und anständige
Gesinnung eine angenehme Mitarbeiterin.
= Ihr mangelte es an Tüchtigkeit.
Formulierung 29:
Er hat an allen ihm gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet.
= Leider hatte er dabei nie Erfolg.
Formulierung 30:
Die ihr gemäßen Aufgaben...
= Die anspruchslosen Aufgaben...
Formulierung 31:
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.
= Gegenüber den Vorgesetzten war er dies nicht.
Formulierung 32:
Wir lernten sie als umgängliche Kollegin kennen.
= Viele sahen sie lieber gehen als kommen.
Formulierung 33:
Aufgrund seiner anpassungsfähigen und freundlichen Art war er im Betrieb sehr beliebt.
= Alkoholprobleme während der Arbeitszeit.
Formulierung 34:
Neue Aufgaben betrachtete sie als Herausforderung, der sie sich mutig stellte.
= Sie hatte aber keinen Erfolg.
Formulierung 35:
Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen.
= Er nutze die Gelegenheit jedoch nicht.
Formulierung 36:
Bei unseren Kunden war sie schnell beliebt.
= Sie machte schnell Zugeständnisse.
Formulierung 37:
Bei allen auftretenden Problemen war er stets kompromissbereit.
= Er war besonders nachgiebig.
Formulierung 38:
Unsere besten Wünsche begleiten sie / Wir wünschen ihr für die Zukunft alles nur
erdenklich Gute / Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.
= Die Gegenwart und Vergangenheit waren offenbar nicht von Erfolg bestimmt.
Formulierung 39:
Wir wünschen ihm für den weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg.
= Möge er dort den Erfolg haben, der ihm hier versagt geblieben ist.
Formulierung 40:
Wir wünschen ihm auf seinem künftigen Lebensweg viel Erfolg.
= Er hatte bisher wenig Erfolg.

Vielleicht kann ich mit diesem Artikel euch was gutes tun.
Liebe GRüße
Mathias
Quelle: Quin Akademie Straubing & www.w.de.tv
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von Anzeige » Do 3. Dez 2009, 10:17

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