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SALIDA GmbH Berlin.

Mo 8. Dez 2008, 05:53

Sparte: Unternehmensretter / wirtschaftliche Notlagen: Salida GmbH, 10787 Berlin, www.salida-berlin.com. Höchste Vorsicht ist geboten: Im Impressum der Internetseiten fehlen die gesetzlich gebotenen Hinweise über die Registrierungsdaten der GmbH, des Gf´s etc.
· Wir gehen u.a. davon aus, dass es sich um eine Schwindlerfirma handelt, die von Voraus- Honoraren existiert und dies nicht schlecht, wie die großflächigen, kostenaufwendigen Anzeigen aufzeigen.
Thema: Salida GmbH !HÖCHSTE VORSICHT!

Guten Tag, ich möchte Speziel hier im SICHERHEITSFORUM Euch alle WARNEN. [url]http://www.motor-talk.de/time14/b2003/c08/d3/e146056/z7
[/url]
SALIDA GmbH Berlin.
Eine angebliche Fa. welche Firmen rettet und saniert.
Mehr darf ich aus rechtlichen Gründen nicht sagen nur soviel:
Die Geschäftsführerin sitzt in Spanien und eine BriefkastenFa. in Berlin. ( versucht mal da einen Termin zu bekommen )
Bei LVZ war ein Bericht zu lesen über eine Abzoge sogar bei den Flutopfern und das mit staatlichen Mitteln.
Sollte irgendjemand doch etwas Positives wissen dann bitte melden.
Achja sollte eure Fa. von Salida aufgekauft werden sind eure Arbeitsplätze in Gefahr.
Liebe Geschäftsunternehmer macht euren Mitarbeitern doch nicht das Leben Kaputt.
WEHRT EUCH!!!!
Gruß ein trauriger Betroffener

© Leipziger Volkszeitung vom Montag, 11. August 2003 - http://www.lvz-online.de/lvz-heute/62088.html

Jordan Häuser: Zehn Handwerker klagen ihr Geld ein

Wurzen. Vor Jahren war er das Aushängeschild der regionalen Wirtschaft. Ein Unternehmer mit Format. Remus Jordan (53), Geschäftsführer dreier Firmen in Wurzen, heimste einen Preis nach dem anderen ein - der "Goldene Sachse", der "Sächsische Preis", die "Sonnenblume" für ökologisches Bauen. Doch vom guten Ruf ist heute nicht viel geblieben.

Zehn Firmenchefs, allesamt frühere Partner der Jordan Häuser GmbH, klagen an. Es geht um etwa 150.000 Euro. Geld, das ihnen gehört. Für jeden Cent putzten, malerten und zimmerten sie. Allzu oft an Eigenheimen von Flutopfern, die mit Spendengeldern, Landeszuschüssen und Versicherungssummen zwar den Generalauftragnehmer Jordan bezahlten, allerdings nicht die Arbeiter vor Ort. Denn weiter als bis zu Remus Jordan flossen die Finanzen nicht - bis jetzt.

Im Büro des Wurzener Bauunternehmens Manfred Seidel, Straße des Friedens, sitzen Freitag Nachmittag acht Handwerker aus Wurzen, Brandis, Roitzsch und Leipzig mit dem Mut der Verzweiflung. Das Bündnis ist eine Kampfansage. "Wir wollen die Öffentlichkeit wach rütteln. Schließlich gefährdet jeder Euro, um den wir gebracht worden sind, Arbeitsplätze", führt Manfred Seidel das Wort. Mittlerweile zweifeln die geprellten Handwerker selbst an der Seriösität Jordans und daran, jemals ihr Geld zu erhalten. Immerhin verkaufte der Vorzeige-Unternehmer die Jordan Häuser GmbH. "Es ist mir wichtig einen Nachfolger zu finden und so freut es mich, meinen Kunden und Geschäftspartnern mitteilen zu können, dass unser Unternehmen kurzfristig einen Käufer gefunden hat", schrieb Jordan am 7. Juli 2003 an Seidel.

Käufer sei demnach die Salida GmbH in Berlin, neuer Geschäftsführer laut Handelsregister-Auszug des Amtsgerichtes Leipzig (HRB 10396) ein Herr Lothar Herber. Zwischenzeitlich sei sogar ein Herr Torsten Jordan aus Kötzschau (Sachsen-Anhalt) neuer Chef gewesen. Jordan Häuser lautete damals Jindafor GmbH. Geschäftsgegenstand: Handel mit Holzwaren im Internet.

An Lothar Herber und damit an die Salida GmbH aus Berlin kommen die Wurzener nicht ran. Vielmehr entdeckten sie über Internet-Recherchen, dass
Zitat:
vor Salida (spanisch - Absprung, Ausgang) unter der Sparte Unternehmensretter gewarnt wird. - "Höchste Vorsicht geboten!
Im Impressum der Internetseiten fehlen die gesetzlich gebotenen Hinweise über Registrierungsdaten ."


Was steckt dahinter, hinter den Anzeigen Firmen in Not, wir helfen, dass hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht etwas erhellt. Es musste in einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Insolvenzgerichten entscheiden und entdeckte dabei folgenden Sachverhalt: Xaver A., alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer in Memmingen registrierten und tätigen GmbH, war im April 2003 wirtschaftlich am Ende. Er nahm einen dieser „Helfer“ in Anspruch. Der ging mit ihm zum Notar und kaufte ihm sämtliche Geschäftsanteile ab, hielt sofort vor dem Notar eine nur aus ihm selbst bestehende Gesellschafterversammlung ab, rief Xaver A. als Geschäftsführer ab, erteilte ihm Entlastung und bestellte sich selbst zum neuen Geschäftsführer. Zur Abrundung änderte er die Firmenbezeichnung und den Unternehmensgegenstand.

Diese Änderungen meldete er dem Handelsregister in Memmingen. Anfang Mai beantragte dieser „Helfer“ beim Amtsgericht Memmingen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und zugleich dessen Verweisung an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg). Zur Begründung schrieb er, er habe mit der Übernahme der Geschäftsanteile das Gewerbe wegen völliger Betriebseinstellung abgemeldet, die Geschäftsräume aufgegeben, den Mitarbeitern gekündigt und sämtliche Geschäftsunterlagen an seinen in Berlin gelegenen Wohnsitz verbracht, von wo aus er die Abwicklung der Gesellschaft unter Einschaltung der Firma S. vornehmen wolle. Als das Amtsgericht Charlottenburg nach den Vorschriften der Insolvenzordnung Auskünfte und Unterlagen anforderte, bekam es von dem „ Helfer“ die Antwort, er habe mit notariellem Vertrag vom 22.5.2003 die Gesellschaftsanteile an Herrn N. übertragen, der in Marbella/Spanien wohne.

Auskunfts- und Unterlagenanforderungen an dessen Adresse blieben - wen wundert´s? - ohne Reaktion. Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte die Übernahme des Insolvenzverfahrens ab, weil es die Firma S. aus einer Vielzahl von Parallelverfahren kennt, sie halte für die angeworbenen Unternehmen lediglich eine Briefkastenanschrift vor. Es handle sich um einen (weiteren) Fall der Zuständigkeitserschleichung, deren Ziel es sei, die ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer der Aufmerksamkeit der Gläubiger am früheren Firmensitz zu entziehen, ihren Namen nicht durch Veröffentlichung in der Lokalpresse zu belasten und dem räumlich entfernten Insolvenzgericht die Aufklärung etwaiger Anfechtungs- und Haftungsansprüche zu erschweren.

Das Bayerische Oberste Landesgericht gab dem Berliner Insolvenzrichter Recht: Die Verweisung des Insolvenzverfahrens nach Berlin sei ...nicht bindend. Maßgeblich sei der ins Handelsregister eingetragene Sitz der Gesellschaft... In der Tat habe das Vorbringen des „Helfers“ den Verdacht nahe gelegt, dass es sich um einen Fall der gewerbsmäßigen „Firmenbestattung“ handelt, bei der die Erschleichung eines vom Sitz der Gesellschaft entfernten Gerichtsstandes den eigentlich Verantwortlichen ermöglichen soll, „sich aus der Haftung zu stehlen“.

(Beschluss vom 13.8.2003, 1Z AR 83/03)

Mo 8. Dez 2008, 05:53

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